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SC Diogenes

Vereinsmeisterschaft

Schachfreunde Hamburg
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2017

Turnierordnung

Die gemeinsame Vereinsmeisterschaft wurde zwischen dem SC Diogenes e.V. von 1977 - im Folgenden „Diogenesen“ genannt - und Schachfreunde Hamburg e.V. von 1934 - im Folgenden „Schachfreunde“ genannt - gemeinsam abgestimmt und vorbereitet.

  1. Die Vereinsmeisterschaft wird einmal jährlich durchgeführt und ist rechtzeitig unter Angabe der Spieltermine und des Anmeldeverfahrens durch Rundschreiben, Rundmail und auf der Homepage der Schachfreunde oder in der Vereinszeitung des jeweiligen Schachvereines vom Vorstand der Schachfreunde und der Diogenesen auszuschreiben.
    Es muss sichergestellt sein, dass alle Vereinsmitglieder beider Vereine Zugang zu der Information haben.
  2. Spielberechtigt sind nur Mitglieder der Schachfreunde Hamburg e.V. von 1934 und des SC Diogenes e.V. von 1977. Die gemeinsame Vereinsmeisterschaft wird in einem Rundenturnier - jeder gegen jeden - nach Terminplan in Gruppen mit möglichst gleicher Teilnehmerzahl, jedoch höchstens 12 Spielern pro Gruppe, gespielt. Der Spielausschuss beider Vereine macht einen Vorschlag für die Einteilung der Gruppen. Der Vorstand beider Vereine trifft die endgültige Entscheidung.
  3. Es gelten die Regeln des Weltschachbundes (FIDE), soweit sie dem folgenden nicht widersprechen.
  4. Die Bedenkzeit beträgt 2 h / 40 Züge + 30 Min. für den Rest der Partie. Optional kann die Bedenkzeit auf 2h / 40 Züge + 15 Min. verkürzt werden. Beide Spieler müssen der Verkürzung der Bedenkzeit zustimmen. Die mechanischen Uhren werden bei Beginn der Partie auf 16:00 h gestellt. Die Zeitkontrolle gilt als erreicht, wenn bei einem Spieler das Blättchen (18:00 h) gefallen ist. Erst danach werden beide Uhren durch die beiden Spieler oder den Turnierleiter um 30 Minuten vorgestellt. Die maximale Spielzeit ist um 19:00 h beendet, sobald bei einem Spieler die Zeit gefallen ist. Bei elektronischen Uhren erfolgt die Zeitkontrolle nach 40 Zügen auf dem eingestellten Modus, der vor der Partie vom Turnierleiter bekanntgegeben ist. Danach erhält der Spieler nochmals automatisch 30 Minuten. Spielbeginn ist jeweils 19:00 h im Spiellokal der Schachfreunde Hamburg e.V. oder wie vereinbart und bekanntgegeben das Spiellokal der Diogenesen. Es werden Termine angeboten, die einen Start ab 18:30 Uhr ermöglichen. Bei der Vorverlegung müssen beide Spieler einer Paarung zustimmen und vorab der Turnierleitung die Vorverlegung zur Planung mitteilen.
  5. Der Spieler, der später als 1 Stunde nach offiziellem Spielbeginn erscheint, hat seine Partie verloren. Erscheinen beide Spieler um mehr als 1 Stunde verspätet, so wird die Partie für beide als verloren gewertet.
  6. Ein Spieler, der am festgesetzten Spieltag nicht antritt, hat die Partie verloren, es sei denn, sie wird verlegt, weil er sich spätestens am Tag vor dem angesetzten Spieltag - in begründeten Ausnahmefällen, über deren Berechtigung der Turnierleiter entscheidet, auch später - bei seinem Gegner und der Turnierleitung entschuldigt hat.
  7. Verlegte Partien können an den vor Turnierbeginn bekanntgegebenen Vor- bzw. Nachholterminen gespielt werden. Die beiden Spieler können an einem anderen Termin oder Spielort spielen, wenn sie den Turnierleiter vorher darüber informieren.
  8. Alle Partien müssen spätestens bis zu Beginn der letzten Runde nachgeholt werden. Nicht gespielte Partien werden kampflos 0 : 0 gewertet.
  1. Der Bestplatzierte Schachfreund der ersten Gruppe ist Vereinsmeister der SF Hamburg. Der Bestplatzierte Diogenese der teilnehmenden Diogenesen ist Vereinsmeister des SC Diogenes. Sollten nicht mindestens 3 Diogenesen in der ersten Gruppe vertreten sein, hat der beste Diogenese der zweiten Gruppe das Recht auf einen Stichkampf über 2 Partien um den Vereinsmeistertitel. Die Abstimmung darüber erfolgt über die Turnierleiter. Die ersten drei Spieler jeder Gruppe erhalten Preise. Über die Platzierung in den Gruppen entscheidet die Brettpunktzahl, danach die Sonneborn-Berger-Wertung. Sollte sowohl die Brettpunktzahl als auch die Sonneborn-Berger-Wertung mehrerer Spieler identisch sein, entscheidet der direkte Vergleich über die Platzierung.
  2. Aus jeder Gruppe mit mehr als 10 Spielern steigen 3 Spieler auf und 3 Spieler ab. Aus jeder Gruppe mit höchstens 10 Spielern steigen 2 Spieler auf und zwei Spieler ab. Spieler, die weniger als 50 % der möglichen Punkte erzielen, haben keinen Anspruch, im folgenden Jahr in der gleichen Gruppe zu spielen. Wenn es die Zusammenstellung einer Gruppe im folgenden Jahr erfordert, können ein zusätzlicher Aufsteiger und danach der ranghöchste Absteiger und in dieser Reihenfolge weitere Spieler berücksichtigt werden. Neue Mitglieder und Spieler, die an den jeweils letzten beiden Vereinsmeisterschaften nicht teilgenommen haben, werden nach Spielstärke eingereiht. Über Einzelfälle entscheiden die Spielausschüsse. Bei Veränderung der Gruppenanzahl sind Verschiebungen der Einteilung möglich.
  3. Hat ein Spieler weniger als 50 % der zu absolvierenden Partien gespielt, werden alle seine gespielten Partien für gemeinsame Vereinsmeisterschaft aus der Wertung entfernt und der Spieler steigt ab. (eine DWZ-Auswertung wird durchgeführt.)
    Über Ausnahmen entscheidet der Spielausschuss beider Vereine und abschließend die Vorstände.
  4. Abweichend von den aktuellen FIDE-Regeln sind im Turniersaal und den angrenzenden Analyseräumen die mobilen elektronischen Geräte, die spielunterstützend wirken können auszuschalten. Sollte ein mobiles Gerät durch ein lautes Geräusch stören oder aber auf dem Turniergelände mit einem aktiven Schachprogramm direkt einem Spieler zuzuordnen sein, gilt das aktuelle Spiel als verloren.
  5. Turnierleiter sind die Schachwarte beider Vereine oder ein von ihnen beauftragter Dritter.
  6. Bei Streitfällen entscheidet der Turnierleiter. Gegen seine Entscheidung kann innerhalb einer Woche schriftlich Einspruch beim Turnierleiter eingelegt werden. Er beauftragt das Schiedsgericht zur endgültigen Entscheidung.
    Das Schiedsgericht besteht aus den am Streitfall nicht beteiligten Mitgliedern des Spielausschusses derjenigen Vereine, die am Streitfall beteiligt sind. (beider Vereine, sofern Spieler beider Vereine beteiligt sind. Das Schiedsgericht besteht aus den am Streitfall nicht beteiligten Mitgliedern der Schachfreunde, sofern nur zwei Spieler der Schachfreunde beteiligt sind. Das Schiedsgericht besteht aus den am Streitfall nicht beteiligten Mitgliedern der Diogenesen, sofern nur zwei Spieler der Diogenesen beteiligt sind.)
    Er muss spätestens eine Woche nach Eingang des Einspruchs getagt haben.

Gültig laut Beschluss der Vorstände 2017

Version 08.09.2017